Wenn man so weit ist, dass man sich an die Vorbereitungen machen möchte, dann hat man den schwersten Schritt eigentlich schon hinter sich, nämlich die Entscheidung, tatsächlich ins Ausland zu gehen. Der Rest ist Form- und Glückssache. Denn nicht jeder, der sich zu diesem entscheidenden Schritt entschieden hat kann seinen Traum letztlich auch tatsächlich verwirklichen.
Gerade in Australien gibt es strenge Regeln, Vorschriften und Kriterien, die schwer zu erfüllen sind. Grundsätzlich werden in erster Linie die Anträge von Menschen befürwortet, die sehr gut englisch sprechen und dem Land "etwas bringen". Deshalb ist es wichtig, dass man sich genau überlegt, mit welchen Qualifikationen man die Einwanderungsbehörde wohl am ehesten beeindrucken könnte.
Insgesamt gibt es acht Einwanderungsanträge. Wer die Kriterien keines Antrags so recht erfüllen kann, der hat schlechte Karten.
Antrag Partner Migration:
Man muss einen Lebenspartner (Ehepartner, Lebensgefährten, Verlobte, abhängige Partner von mindestens 18 Jahren, auch gleichgeschlechtliche Partner) nachweisen, der in Australien fest angesiedelt ist und für einen bürgt.
Antrag Child Migration:
Wer in Australien sesshaft ist kann für ein abhängiges (auch adoptiertes) Kind oder einen verwaisten Verwandten bürgen und diesen nach Australien holen. Die Kinder müssen jünger als 24, arbeitslos und unverheiratet sein. Auch Waisen müssen unverheiratet sein und unter 18 Jahre alt.
Antrag Parent Migration:
Wer bereits erfolgreich nach Australien eingewandert ist hat das Recht, die Eltern nachzuholen. Dafür müssen jedoch strenge Auflagen erfüllt werden.
Der in Australien Lebende muss für die Eltern bürgen. Diese müssen in Australien mindestens so viele Kinder haben, wie außerhalb des Landes. In dieser Visumklasse werden alljährlich nur einige wenige Bewerber zugelassen.
Antrag Other Family Migration:
Dieser Antrag kommt nur für Menschen in Frage, die einen pflegebedürftigen oder sehr betagten Verwandten in Australien haben, der für sie bürgt und auf ihre tägliche Hilfe angewiesen ist (und diese weder von anderen Familienmitgliedern bekommen kann, noch vom staatlichen Gesundheitswesen oder einer medizinischen Betreuungsstätte in Australien). Und für solche, die als letzter verbliebener Verwandte (Geschwister oder Kind) des australischen Bürgen gelten. Auch hier gibt es noch weitere Bedingungen, die es zu erfüllen gilt.
Antrag Employer Sponsored Migration:
Wer diesen Antrag stellen möchte muss den Nachweis eines in Australien lebenden Bürgen vorweisen können, dass dieser ihm einen Job fest zugesagt hat, weil er nachweislich niemanden sonst in Australien dafür erwärmen konnte.
Antrag General Skilled Migration:
Diese Antrag kann von Menschen gestellt werden, die einen beruflichen Ortswechsel anstreben und besonders hohe Qualifikationen vorweisen können oder einen Beruf ausüben, der in Australien sehr gefragt ist. Zusätzlich sollte man unter 45 Jahre alt sein, einen Mangel- oder Spitzenberuf ausüben, über gute Englischkenntnisse verfügen und im besten Fall einen australischen Bürgen haben.
Antrag Business Migration:
Für diesen Antrag kommen nur Menschen in Frage, die geschäftlichen Erfolg in der alten und neuen Heimat nachweisen können, Führungsqualitäten besitzen, Erfahrung und Nachweise in der Eignerschaft und Verwaltung eines Unternehmens oder Investments haben und zu den leitenden Angestellten eines beachtenswerten Betriebs zählen.
Antrag Special Migration:
Natürlich müssen auch all diese Gruppen noch spezielle Voraussetzungen erfüllen und werden nicht einfach zugelassen.
Am Anfang steht also die Entscheidung für einen Antrag, der dann auch gestellt werden muss. Wenn diesem Antrag tatsächlich stattgegeben wird und man eines der begehrten Visa erhält geht es an die Organisation.
Schon von Deutschland aus kann man sich einen Job und einen Wohnsitz in Australien besorgen, besser klappt dies jedoch vor Ort. In der Heimat sollte man sich gegebenenfalls von Immobilien und Fahrzeugen trennen und sich so ein Startkapital für Australien sichern. Die gesamten Auswanderungskosten betragen für eine Familie mit zwei Kindern durchschnittlich 25.000 bis 30.000 Euro und für eine allein stehende Person mindestens 7.500 Euro. Die Kosten für die Botschaft, für medizinische Untersuchung(en), beglaubigte Kopien und beglaubigte Übersetzungen müssen bedacht werden und solche für den Umzug, einen Makler (Verkauf Ihres alten Hauses), eventuell ein Abschiedsfest und die Reise, sowie für Überbrückungskosten für die ersten einnahmelosen Monate in Australien.
Vor der Abreise muss auf jeden Fall in Erfahrung gebracht werden, wo und was man alles abmelden muss. Dabei hilft es, eine Liste zu machen, denn schließlich müssen nicht nur Strom und Wasser abgemeldet werden, sondern auch wöchentliche Lieferungen, die abonnierte Lieblingszeitschrift und vieles mehr. Deshalb sollte man frühzeitig anfangen. Einige Dinge, wie zum Beispiel die Zeitschrift, kann nur einmal jährlich gekündigt werden, andere haben eine 3-Monatsfrit oder Ähnliches.
Außerdem gibt es jede Menge Bürokratie, die bewältigt werden muss. Diesbezüglich erkundigt man sich am besten im Rathaus oder besorgt sich einen Agenten, der einem bei den Vorbereitungen hilft und darauf achtet, dass nichts vergessen wird.
Wichtig ist auch ein Sprachkurs. Grundkenntnisse in Englisch haben ja die meisten Deutschen, doch man sollte schon ziemlich gut Englisch sprechen, wenn man auswandern möchte. Ansonsten kann die Jobsuche leicht zum Desaster werden.
