Bei der Einreise nach Australien benötigt jeder Reisende ein Visum Š abgesehen von australischen
und neuseeländischen Bürgern.
Im Rahmen der Buchung bei vielen Fluggesellschaften kann man eine vereinfachte Visa-Abwicklung
für ein Touristenvisum wählen. Hierbei gibt der Passagier bei Abholung seines Flugscheines
dem Reisebüro seine Passdaten bekannt und ist sofort im Besitz des Visums. Das "Electronic Travel
Authority" (ETA) wird von der australischen Regierung in einer Visa-Datenbank gespeichert und beim Abflug und der Ankunft überprüft.
Dieses Touristenvisum ist ab dem Tag der Ausstellung ein Jahr lang gültig, jedoch nur
für Reisen bis zu maximal 3 Monaten. Innerhalb der 12 Monate kann man somit unbegrenzt oft
einreisen.
Ob ein Einwanderungsantrag genehmigt wird unterliegt in der "Skilled Independend Class" einem
bestimmten Punktesystem, bei dem die Punkte für Kriterien wie Alter, Sprachkenntnisse,
Schulbildung, Ausbildung, Beruf, Berufserfahrungen, Bürgen und vielem mehr vergeben werden.
Die erforderliche Mindestpunktzahl verändert sich öfter. Wenn die geforderte Punktzahl
in der "Skilled Independend Class" nicht erreicht wird besteht die Möglichkeit, auf eine
zweijährige Warteliste zu kommen.
Wer auf Grund seiner beruflichen Qualifikation nach Australien einwandert muss einen bestandenen
IELTS Sprachtest vorweisen können. In einigen Berufsgruppen werden allerdings auch
arbeitsspezifische Sprachtest verlangt.
Generell ist es auch möglich, als Einwanderer von einem australischen Arbeitgeber
"gesponsort" zu werden ("Employer Nomination"). Dies passiert jedoch nur äußerst
selten, da die Firma von der Einwanderungsbehörde als Sponsor anerkannt sein und nachweisen
muss, dass sie keinen Australier für den jeweiligen Job einstellen kann, bevor der Bewerber
ein "sponsored temporary resident visa" beantragen kann.
Wer einen Antrag als Selbständiger ("Business Skills") stellen und in Australien eine Firma mit australischen Arbeitskräften aufbauen möchte, der muss mindestens 250.000 australische Dollar Eigenkapital sowie einen Geschäftsplan und eine gute berufliche oder akademische Qualifikation vorweisen können. Es gibt in dieser Klasse auch Übergangsvisa, die einen (Arbeits-)Aufenthalt bis zu vier Jahren ermöglichen.
Die Visa-Bestimmungen verändern sich ständig, weshalb eine umfassende Recherche für
Auswanderungswillige unumgänglich ist. Grundsätzlich muss feststehen, welches Visum in
Frage kommt, bevor der Antrag gestellt werden kann, denn eine "Arbeitserlaubnis" gibt es
in Australien nicht. Man kann sich nur für bestimmte Visaklassen bewerben.
Die Antragsgebühren sind relativ hoch (900-1000 Euro) und werden auch im Falle der
Ablehnung nicht zurückgezahlt. Ein Einwanderungsverfahren kann ein halbes bis ein Jahr
dauern, das sollte man einrechnen.
Weiterführende Informationen gibt es bei der Australischen Botschaft in Berlin.
Wenn man sich dafür entschieden hat, ein Praktikum in Australien zu absolvieren und im besten Fall sogar bereits eins gefunden hat stellt sich unweigerlich die Frage, welches Visum eigentlich in Betracht kommt. Schließlich gibt es kein grundsätzliches "Praktikums-Vsium", sondern viele verschiedene Visa, mit denen man kurzfristig in Australien arbeiten kann.
Das "Occupational Trainee" Visum beispielsweise, das sich sowohl für universitäre Praxissemester eignet, als auch für eine reine berufliche Orientierungsphase. Bevor man dieses jedoch beantragen kann muss man eine Praktikums-Bestätigung vorweisen könne.
Auch mit dem "Working Holiday Visum", das in der Regel für "Work and Travel"-Aufenthalte beantragt wird, kann man ein Praktikum in Australien machen. Man kann damit inzwischen bis zu sechs Monate bei einem Arbeitgeber bleiben.
Wenn das Praktikum von einer Vermittlungsorganisation besorgt wurde ist es möglich, ein "Special Program" Visum zu beantragen, für das ein "Letter of Invitation" von einer Organisation vorliegen muss, die von der DIAC anerkannt wurde. Es gilt für höchstens ein Jahr.
Ein Touristenvisum kann man nur dann beantragen, wenn man im ehrenamtlichen Bereich eine Non-Profit-Organisation arbeiten möchte.
Mediziner können ein "Temporary Medical Practitioner" Visum beantragen, das jedoch nur für vier Monate gilt.
Mit dem "Business Exchange" Visum können Mitarbeiter einer deutschen Firma in Australien ein Praktikum absolvieren, wenn ebenso viele australische Mitarbeiter der Austausch-Firma in Deutschland praktische Erfahrungen sammeln können.
Wenn ein Studienaufenthalt in Australien länger als drei Monate dauert, ist ein Studentenvisum
erforderlich. Informelle Berufsbildungskurse und Sprachkurse unter drei Monaten Dauer können mit
einem einfachen Touristenvisum besucht werden.
Seit Juni 2004 kann die Beantragung eines Studentenvisums nur noch per Internet erfolgen, und zwar
über die Seiten des Department of Immigration and Citizenship. Man benötigt für die
Beantragung:
1. einen gültigen Reisepass
2. einen Computer/Drucker mit folgenden Softwarevoraussetzungen:
Internet Explorer, Version 5.0 oder höher oder Netscape Navigator, Version 6.0 oder
höher, Adobe Acrobat Reader, Version 4.0 oder höher
3. eine Kreditkarte
4. Confirmation of Enrolment (CoE); die darauf vermerkte Nummer ist im Antragsformular
anzugeben
5. eventuell erforderliche Unterlagen einer medizinischen/radiologischen Untersuchung (bei
einem Aufenthalt von über 12 Monaten)
Die Visaklassen (Subclasses) muss man auf dem Antragsformular entsprechend der Art des
Australienaufenthalts ausfüllen. Es gibt folgende Klassen:
Programm Subclass
Bachelor Degree
Graduate Certificate
Graduate Diploma
Master coursework 573
Master research
Doctorate 574
ELICOS 570
High School 571
Vocational education and training inklusive TAFE 572
Study Abroad
Non-award foundation studies 575
Welche Klasse letztlich in Frage kommt muss natürlich im Vorfeld recherchiert werden. In der Regel dauert ein Visaantrag über das Internet nicht mehr als 48 Stunden.
Die Erteilung des Studentenvisums verzögert sich bei einem Aufenthalt über 12 Monaten, da zunächst einmal eine medizinische Untersuchung vorliegen muss.
Alle Studentenvisa gelten für die Dauer des Studienaufenthaltes plus einem Monat, bei einem Studienaufenthalt von über 10 Monaten plus zwei Monate. Endet bei dieser längeren Aufenthaltsdauer das Studium im November oder Dezember, so wird das Visum bis 15. März des darauf folgenden Jahres ausgestellt.
Nach der Einschreibung und dem Studienbeginn können ausländische Studierende in Australien für AUD 60,- ein Studentenvisum mit Arbeitserlaubnis beantragen. Damit ist man zur Aufnahme einer Arbeit von bis zu 20 Wochenstunden während der Unterrichts- und Prüfungszeit und einer Vollzeitarbeit in den Semesterferien berechtigt.
